Aktuelle Corona-Regeln

Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Regeln:

Unterricht

Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben. Es gibt keine Maskenpflicht - auch nicht im Taxi und im Bus.

Testen

Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten stehen noch bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche pro Person für freiwillige - insbesondere anlassbezogene - Tests zur Verfügung. Die dafür benötigten Tests werden über die Schulen bestellt und ausgegeben. Die Teilnahme an schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte ist freiwillig.

Lüften

Sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz. Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden. Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 - also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung. Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.

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Bei positiven Tests auf das Coronavirus gilt folgendes:

- Die PCR-Testpflicht bei positivem Selbsttest wurde aufgehoben.

- Auch die Isolationspflicht bei positivem Selbsttest wurde aufgehoben.

- Mit Symptomen (z.B. Fieber, Husten, starker Schnupfen) darf die Schule nicht besucht werden.

- "Wer krank ist und Symptome hat, bleibt zu Hause, bis Symptomfreiheit gegeben ist - ganz gleich bei welcher Infektion. Zum Schutz anderer", sagt Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne).

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Ausführliche Informationen sind auf der Internetseite des Kultusministeriums zu finden.

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Die allgemeinen Hygieneregeln gelten weiterhin:

- regelmäßiges Händewaschen

- Niesen und Husten in die Armbeuge

- regelmäßiges Lüften (20 - 5 - 20)

- Abstand halten, wo es möglich ist

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Schulbesuch bei Erkrankung

Nicht nur in der Coronavirus-Pandemie ist es wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein. Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden (siehe auch Plakat):

Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie). Es sollte aber zur Sicherheit ein Schnell- oder Selbsttest gemacht werden.

Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z. B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) darf die Schule nicht besucht werden, sondern muss die Genesung abgewartet werden.

Bei schwererer Symptomatik (z.B. mit Fieber ab 38,5°C, einem akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist, darf die Schule nicht besucht werden. Es sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Aktuelle Corona-Infos

Speiseplan 10. - 13.04.

Termin-Vorschau

  • 27.03. - 11.04. Osterferien

  • 01.06. Weser-Ems-Cup

  • 07.06. Sport- und Spielfest

zuletzt aktualisiert am:

24.03.2023

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