Inklusion

In Niedersachsen ist die inklusive Schule verbindlich zum Schuljahresbeginn 2013/14 eingeführt worden. Die inklusive Schule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu den niedersächsischen Schulen.

Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erhalten ein Wahlrecht, ob ihr Kind die allgemeine Schule oder eine Förderschule besuchen soll. Sie werden durch die Schulen und die Niedersächsische Landesschulbehörde umfassend beraten.

Grundschulen nehmen seit dem 1. August 2013 alle Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen im 1. Schuljahrgang auf.

Weiterführende Schulen nehmen seit dem 1. August 2013 aufsteigend mit dem 5. Jahrgang Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in allen Förderschwerpunkten im Sekundarbereich I entsprechend der Elternwahl auf

Förderschulen bleiben mit folgenden Schwerpunkten bestehen:

- Emotionale und Soziale Entwicklung
- Geistige Entwicklung
- Hören
- Körperliche und Motorische Entwicklung
- Lernen (nur Sekundarbereich I)
- Sehen
- Sprache


Der Förderschwerpunkt Lernen ist an der Wilhelm-Busch-Schule zum Ende des Schuljahres 2017/18 ausgelaufen.

Der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung bleibt an unserer Schule jedoch bestehen. Neu eröffnet wurde im Schuljahr 2018/19 der Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung. Die Eltern können bei der Einschulung ihrer Kinder entscheiden, ob sie eine Beschulung an der Förderschule oder an der Grundschule wünschen.

Bei Schülern mit Unterstützungsbedarf in der Geistigen Entwicklung, die eine Regelschule besuchen, muss beachtet werden, dass dies nur bis zur 9. Klasse möglich ist. Um ihre Schulpflicht zu erfüllen, müssen sie danach an eine Förderschule für Geistige Entwicklung, in das BVJ (Berufsvorbereitungsjahr) an eine Berufsschule oder in eine Jugendwerkstatt wechseln.

Die Förderschulen arbeiten zugleich als sonderpädagogische Förderzentren. Unter anderem planen, steuern und koordinieren sie den Einsatz der Förderschullehrkräfte in den allgemeinen Schulen.

Hier gibt es einen Zeitungsartikel der NOZ aus dem Jahr 2014, wie unsere Schule Inklusion unterstützt.

Genauere Informationen zur Inklusion gibt es hier.

Zu den neuen gesetzlichen Regelungen sind folgende Informationsmaterialien abrufbar:

- Die wichtigsten Fragen und Antworten zur inklusiven Schule - Leichte Sprache -

- Die wichtigsten Fragen und Antworten zur inklusiven Schule

- Inklusive Schule in Niedersachsen

- Verordnung zum Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung


Speiseplan 15. - 18.04.

Schulfest am 3. Mai

Termin-Vorschau

  • 29.04. - 03.05. Projektwoche

  • 01.05. schulfrei

  • 03.05. Schulfest (14-18 Uhr)

zuletzt aktualisiert am:

15.04.2024

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